Feuerbestattungen und Exhumierungen
 Die Einäscherung von Toten hat eine sehr lange Tradition. Es erfolgt vorbehaltlich der ethischen Normen. Die katholische Kirche erlaubt sie gemäß Kanon 1176, Paragraf 3 des Kodex des Kanonischen Rechtes, 1983.

 Alle Formalitäten in Verbindung mit der Feuerbestattung können Sie unter der Telefonnummer 0048 71 344-47-55 oder in unseren Filialen klären. Wir reservieren für Sie die Termine für Feuerbestattungen und die Abschiedszeremonien in der Friedhofskapelle mit dem Organisten, Priester und Zeremonienmeister.

 Zwischen dem 16. Oktober und dem 15. April ist es möglich, Exhumierungen durchzuführen. Das bieten wir auf allen Friedhöfen in Breslau und in ganz Polen an. Auf Wunsch der Kunden können wir die volle Dokumentation vorbereiten, sowie unter anderem die Genehmigung beim Gesundheitsamt beantragen.